Swiss Pension Forum: Kann das Vorsorgemodell der Niederlande Impulse für die Schweizer Reformdebatte liefern?

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Das niederländische Vorsorgesystem gilt als eines der weltbesten. Doch auch dieses System ist aufgrund des jahrelangen Tiefzinsumfeldes an seine Grenzen gestossen. In der beruflichen Vorsorge stehen Reformen an, welche die niederländischen Versicherten kaum begrüssen. Über einen möglichen Reformdurchbruch und darüber, wie er auch in der Schweiz bewerkstelligt werden könnte, debattierten am institutional assets Swiss Pension Forum in Zürich die Vertreter der beiden Pensionskassenverbände, Pensionskassenvertreter, Asset Manager und Berater.

Niederländisches Vorsorgesystem liefert eine Grundsicherung

Theo Langejan Quelle FAZ Business Media

Die drei erst platzierten Vorsorgesysteme im aktuellen Mercer Global Pension Index gelten als nachhaltig und gut gemanagt und bieten starke Leistungen für Rentner. Tatsächlich bietet das niederländische System seinen Rentnern sehr viel, wie Theo Langejan, Special Advisor to the Board of the Dutch Federation of Pension Funds, ausführt. Sie werden durch öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme analog zur AHV, durch die betriebliche Altersvorsorge analog zur zweiten Säule und durch eine individuelle Vorsorge wie die dritte Säule in der Schweiz abgesichert. Die private Vorsorge spielt angesichts der für nahezu alle Personen zugänglichen Grundrente und der weit verbreiteten betrieblichen Altersvorsorge aber nur eine kleine Rolle. «Ähnlich und doch ganz anders», meint Langejan zum Vergleich der beiden Vorsorgesysteme, denn die Ausprägung der einzelnen Säulen im niederländischen System unterscheidet sich deutlich vom schweizerischen System.

Grundrente gibt es für alle!

Die sogenannte Algemene Ouderdomswet (AOW), eine beitrags- und im Umlageverfahren finanzierte Grundsicherung, an der Arbeitgeber nicht beteiligt sind, deckt das Existenzminimum ab und sieht vor, dass Alleinstehende bis zu 70 Prozent des Mindestlohns als staatliche Rente bekommen. Dies unabhängig von allfällig geleisteten Beitragszahlungen und ohne Bedürftigkeitsprüfung. Verheiratete oder mit einem Partner in einem gemeinsamen Haushalt Lebende erhalten als volle Altersrente jeweils 50 Prozent des Mindestlohns. Die Grundrente erhalten alle, die zwischen dem 15. Lebensjahr und dem – inzwischen auf dieses Niveau angehobenen – 66. Altersjahr in den Niederlanden gelebt haben. Das gilt auch für Nicht-Erwerbstätige und Personen, die Einkommen unterhalb eines steuerlichen Freibetrages erzielten und damit von der Beitragspflicht befreit wurden. Die Höhe ist von der Dauer des Wohnsitzes in den Niederlanden beziehungsweise von der Anzahl Versicherungsjahre und von der Höhe des gesetzlich festgelegten Mindestlohns abhängig.

Das Rentenalter wird seit 2013 schrittweise angehoben. Im Jahr 2022 wird das gesetzliche Rentenalter bei 66 Jahren und 7 Monaten liegen, im Jahr 2023 bei 66 Jahren und 10 Monaten, 2024 und 2025 bei 67 Jahren. Ab 2026 wird das gesetzliche Rentenalter nur angehoben, wenn die Lebenserwartung weiterhin steigt.

Betriebliche Altersvorsorge erfasst die meisten Beschäftigten

Während sich die Grundrente auf die Wohnbevölkerung bezieht, erfasst die betriebliche Altersvorsorge, die auf die Absicherung des Lebensstandards gerichtet ist, die meisten Arbeitnehmenden. Die nähere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge ergibt sich aus den Tarifverhandlungen der Sozialpartner, weil die Betriebsrente als eine Form des Lohnes angesehen wird. Es besteht also keine gesetzliche Versicherungspflicht. So bestimmen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter insbesondere die Höhe der Beiträge und der Rentenleistungen selbst. Dabei sind sie an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden.

Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge gelten durch Tarifverträge für rund 90 Prozent der Beschäftigten. Für die Finanzierung der Leistungen ist das Kapitaldeckungsverfahren vorgeschrieben. Finanziert werden die rund 290 branchenweiten, berufsgruppenspezifischen oder unternehmenseigenen Pensionsfonds durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Davon tragen die Arbeitgeber meist zwei Drittel und die Arbeitnehmer einen Drittel.

Wechsel vom leistungs- zum beitragsbezogenen System ist umstritten

Die berufliche Altersvorsorge erfolgt in den Niederlanden traditionell häufig über Leistungszusagen (Defined Benefits), da ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens garantiert wird. Das Risiko wird hier von der Pensionskasse getragen, da die Rentenhöhe unabhängig von den insgesamt gezahlten Beiträgen ermittelt wird. Anders gestaltet sich dies bei den beitragsbezogenen Systemen (Defined Contribution), bei denen die Rentenhöhe von den eingezahlten Beiträgen der Versicherten abhängig ist.

Ebenso wie in der Schweiz, belasten das Tiefzinsumfeld und der daraus resultierende Anlagenotstand im Fixed-Income-Segment auch das kapitalgedeckte Altersvorsorgesystem der Niederlande stark. «Das hat in den Niederlanden zu einer jahrelangen, heftigen Diskussion über die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge geführt», wie Langejan erklärt. Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich schliesslich im Juni 2019 auf eine Reform des Rentensystems. Die betriebliche Altersvorsorge soll bis 2022 überarbeitet und der Anteil beitragsorientierter Vorsorgepläne soll weiter erhöht werden – mit stärkerer staatlicher Regulierung und Aufsicht. «Das hat viele Leute enttäuscht, die sich zuvor in einem sehr komfortablen System wähnten», ergänzt Langejan. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren seit 2015 das Verhältnis von Aktiva und Passiva sowie den durchschnittlichen aktuellen Deckungsgrad der letzten zwölf Monate. Werden bestimmte festgelegte Werte unterschritten, sind in einem Sanierungsplan Beitragserhöhungen, Nullrunden und auch die Kürzung von Anwartschaften und Leistungen vorgesehen. «Für die Vorsorgewerke ergeben sich zudem Fragen zum Wechsel des Systems», führt Langejan weiter aus. Und er fügte an: «Die Mehrheit wird sich vielleicht dafür entscheiden, das alte System zu schliessen, es aber in den Büchern zu behalten, statt zwei verschiedene Systeme parallel zueinander administrieren zu müssen.»

Onno Steenbeek Quelle FAZ Business Media Verlag

Wie kann ein Vorsorgesystem erfolgreich ausgestaltet werden?

Onno Steenbeek, Managing Director Strategic Portfolio Advice von APG Asset Management, sieht für Vorsorgesysteme verschiedene Hürden, etwa wirtschaftliche, politische und soziale, die für eine erfolgreiche Reform überwunden werden müssen. Sie alle würden den Prozess komplex gestalten. Er spricht auch von der Rentenkrise und davon, dass die Vorsorgesysteme riskieren, sozial nicht mehr nachhaltig zu sein. Er plädiert für genügend Spielraum, um mit allen Interessengruppen eine Reformübereinkunft erzielen zu können. Er findet es essentiell, dass das Vertrauen ins Vorsorgesystem erhalten bleibt. Reformen, die schwierig zu erklären seien, würden auch nur schwer akzeptiert. Dem stimmt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP zu. Für ihn ist wichtig, die Versicherten und die Abstimmenden mit an Bord zu holen. Steenbeek bemerkt, dass letztlich allerdings zählt, was unter dem Strich resultiere, also wieviel Rente jeder Versicherte erhalte. Das sieht auch Konrad so: Den Versicherten müsse ein gewisses Leistungsniveau angeboten werden.

Zu viele Interessengruppen verhindern Reformen

Es ist auch dieses Leistungsniveau des Rentensystems, das die Schweiz im Mercer Global Pension Index Ränge gekostet hat. Das System offenbart bei der Nachhaltigkeit und insbesondere bei der Angemessenheit Schwächen. «Was vor allem fehlt, ist eine höhere Flexibilität bei den Rentenleistungen unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen und der erzielten Anlagerenditen. Ausserdem ist in anderen Ländern eine deutlich höhere Risikobereitschaft auf der Anlageseite zu beobachten, was sich in einer höheren Rendite niederschlägt», bemängelt Samuel Lisse, CEO Mercer Schweiz, schon seit Jahren. Und so betont er auch heute, dass der dritte Beitragszahler, die Anlageerträge, in den Diskussionen um die zweite Säule in der Schweiz zu kurz käme. Er bezieht damit klare Position zur Professionalisierung bei den Vermögensanlagen: «Die Leute in den Stiftungsräten unterschätzen teilweise die Verantwortung.»

Laurent Schlaefli Quelle FAZ Business Media Verlag

Lisse hält auch eine weitere Konsolidierung unter den aktuell rund 1400 Schweizer Pensionskassen für erforderlich. Konrad sieht diesen Trend hin zu immer grösseren Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen bereits voll im Gange. Er spricht auch den Wettbewerb unter den Sammelstiftungen an, die möglichst keine Kassen mit vielen Rentnern übernehmen wollten: «Diese haben es oft schwer, noch Angebote zu bekommen.» Das mündet auch in die Frage, ob man Rentner an einer Sanierung beteiligen können sollte. Laurent Schlaefli, CEO der Profond Vorsorgeeinrichtung, fürchtet schliesslich, dass eine Reform aufgrund der vielen Interessengruppen wohl noch lange auf sich warten lassen wird. Konrad betont, dass die Reformdiskussion doch sehr länderspezifisch ist. Er mahnt, dass die Kapitalmarktentwicklung die Pensionskassen einholt und dass es mehr Ehrlichkeit in der Diskussion braucht. Ein zu langer Reformstau bedrohe letztlich die Generationengerechtigkeit. Deshalb müsse die Umverteilung von den Aktiven hin zu den Rentnern korrigiert werden. Und er ergänzt: «Wir müssen Vertrauen schaffen, so dass eine Reform gelingen und der Gordische Knoten durchschnitten werden kann.»

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