FRANK DORNSEIFER, GESCHÄFTSFÜHRER BUNDESVERBAND ALTERNATIVE INVESTMENTS
Werden Investoren die neue 5-Prozent Infrastrukturquote ausschöpfen wollen und können?
Ja, denn unser seit Jahren vorgetragenes Petitum, eine solche Quote einzuführen, geht ja genau darauf zurück. Viele Investoren bekunden seit Jahren, dass sie mehr im Segment Infrastruktur investieren wollen. Auch die Erfahrung mit der Infrastrukturquote für Versorgungswerke in NRW zeigt, dass flankierende Regulierung neue Investments anstoßen kann.
Welche Freiräume eröffnet die Erhöhung der Risikokapitalanlagenquote von 35 auf 40 Prozent?
Viele Investoren haben in den letzten Jahren ihre Allokation im Bereich Alternative Investments deutlich ausgebaut. Insbesondere Fonds sind als Zugangsvehikel sehr gefragt. Neben Private Equity können jetzt vor allem auch Private Debt und Liquid Alternatives weiter ausgebaut werden. Uns war die Flexibilität sehr wichtig, auch bei der Öffnungsklausel.
Welche Fragen ergeben sich bei der Klassifizierung bezüglich der verschiedenen Quotentöpfe?
Die neue Quote wurde als sogenannte Überlaufquote ausgestaltet, das heißt, es besteht kein Exklusivitätsverhältnis zu anderen Quoten. Infrastruktur kann also auch in andere Quoten gepackt werden und ist daher im Ergebnis nicht auf 5 Prozent beschränkt. Bei der Klassifizierung hat der Gesetzgeber eine bewusst weite Definition gewählt, so dass es keine Probleme geben sollte.
DR. GEORG THURNES VORSTANDSVORSITZENDER ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
Werden Investoren die neue 5-Prozent Infrastrukturquote ausschöpfen wollen und können?
Bei Pensionskassen mit ihren langfristigen Verpflichtungen sehe ich da großes Potential, was angesichts der anstehenden Umbauaufgaben unseres Landes zu einer Win-win-Situation führen kann. Voraussetzung dafür ist ein Nachziehen der Quote im BaFin-Stresstest, weil – wie Studien
belegen – Infrastruktur weniger als
Aktien gestresst werden sollte.
Welche Freiräume eröffnet die Erhöhung der Risikokapitalanlagenquote von 35 auf 40 Prozent?
Bei Vorliegen einer entsprechenden Risikotragfähigkeit erhöht sich der Spielraum für längerfristig renditeträchtige Anlagen (wie Aktien oder Beteiligungen). Das ist angesichts der langfristigen Verpflichtungen der meisten Pensionskassen sehr sinnvoll, besonders dann, wenn die im BRSG geplanten flexibleren Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen umgesetzt würden.
Welche Fragen ergeben sich bei der Klassifizierung bezüglich der verschiedenen Quotentöpfe?
Eigentlich ist die Definition der neuen Mischungsquote charmant, da es keine korsettartige Definition gibt, was in die Quote reindarf; es sollte dann ja auch kein aufwendiger Nachweis erforderlich sein. So lässt sich in anderen Mischungsquoten wie zum Beispiel der Beteiligungsquote Raum schaffen, flexibel für andere dort vorgesehene Anlagen oder weitere Infrastrukturanlagen.
DR. HELMUT ADEN, VORSTANDSVORSITZENDER VERBAND DER FIRMEN PENSIONSKASSEN
Werden Investoren die neue 5-Prozent Infrastrukturquote ausschöpfen wollen und können?
Das BMF hat die Änderungen der AnlV vor den Neuwahlen per Verord nung umgesetzt. Für höhere Renditen durch Infrastrukturinvestitionen sind Anpassungen durch die BaFin nötig: Das BaFin Kapitalanlagerundschreiben R11/2017 und der BaFin-Stresstest müssen erweitert werden. Auch die BVI-Datenblätter müssen
angepasst werden.
Welche Freiräume eröffnet die Erhöhung der Risikokapitalanlagenquote von 35 auf 40 Prozent?
Die Erhöhung der Risikokapitalquote um 5 Prozentpunkte soll Pensionskassen rentablere Anlagen erleichtern. Ob dies realisierbar ist, hängt von ihrer Risikotragfähigkeit ab. Bleiben die Stresstestparameter unverändert, dürfte die Maßnahme im aktuellen Marktumfeld wirkungslos bleiben.
Welche Fragen ergeben sich bei der Klassifizierung bezüglich der verschiedenen Quotentöpfe?
Die neue Infrastrukturquote vermeidet eine Legaldefinition und umfasst Eigen- sowie Fremdfinanzierungen unter der 5-Prozent-Quote. Unklar ist, ob bestehende Infrastrukturanla gen aus der 15-Prozent-Quote umgewidmet werden können. Wünschenswert wäre zudem, Infrastrukturanteile aus Private-Equity-, Private-Debt- und Immobilienfonds anzurechnen, sofern eine Fondsdurchschau möglich ist.
PETER HARTMANN, HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN
Werden Investoren die neue 5-Prozent Infrastrukturquote ausschöpfen wollen und können?
Die Rechte und Pflichten der Versorgungswerke unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Vorgaben orientieren sich aber an der AnlV. Allerdings handelt es sich nicht immer um dynamische Verweisungen auf diese, so dass eine geänderte AnlV vielfach noch in Landesrecht übernommen werden muss. Eine Beurteilung ist daher noch zu früh.
Welche Freiräume eröffnet die Erhöhung der Risikokapitalanlagenquote von 35 auf 40 Prozent?
Diese Quote betrifft insbesondere Anlagen in Alternative Investments. In sie fließen neben Aktien unter anderem auch nachrangige Forderungen und Genussrechtsfinanzierungen und Anteile an Private-Equity- oder Debt Fonds ein. Eine Aufstockung dieser Quote kommt dem Wunsch nach einer stärkeren Diversifikation und einer verstärkten Anlage in Alternative Investments nach.
Welche Fragen ergeben sich bei der Klassifizierung bezüglich der verschiedenen Quotentöpfe?
Es stellt sich die Frage, ob Beteiligungen an Investment-Vermögen nur einheitlich beurteilt werden können und eine Zuordnung zur Infrastrukturquote nur bei einer Beschränkung der Anlagestrategie für den jeweiligen Fonds in Betracht kommt oder ob aufgrund einer Durchschau auf einzelne Infrastrukturanlagen dies auch differenziert. beurteilt werden kann.
Goran Culjak ist Redakteur bei dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten. Davor arbeitete er bei PLATOW als Fachredakteur für Versicherung und Altersvorsorge und etablierte die Risikomanagementkonferenz. Der Diplom-Betriebswirt (FH) startete 2004 als Pressereferent bei Union Investment seine berufliche Laufbahn.