Was bei Treuhandlösungen im Carve-out zu beachten ist

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Autor: Rolf Misterek, Principal bei Mercer Deutschland und Geschäftsführer der Mercer Treuhand GmbH

Treuhandlösungen (Contractual Trust Arrangement – CTA) sind unter großen und mittelständischen Unternehmen weit verbreitet. Sie dienen der Finanzierung und Deckung von Pensionsverpflichtungen sowie der Insolvenzsicherung von Wertguthaben. Dabei werden Vermögensmittel auf einen Treuhänder übertragen, der diese vereinbarungsgemäß nur noch in bestimmten Situationen (zum Beispiel als Erstattung für die vom Unternehmen gegenüber Mitarbeiter erbrachten Leistungen) zurücküberträgt. Das Unternehmen hat hierdurch zum einen bilanzielle Vorteile durch die Anerkennung der Vermögenswerte im CTA als Deckungsvermögen beziehungsweise Plan Assets bei gleichzeitig verbesserten Möglichkeiten zur Risikosteuerung und Liquiditätsplanung. Zum anderen stehen die so gebundenen Vermögenswerte dem Unternehmen nicht mehr als freie Liquidität zur Verfügung.

Problematik beim Carve-out

Wird ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil, für dessen Verpflichtungen CTA-Vermögen existiert, aus dem Konzern ausgegliedert, muss insbesondere bei unternehmens- oder konzerneigenen Treuhandlösungen ein neuer Treuhänder gefunden werden, um das anteilige CTA-Vermögen beim Carve-out mitzugeben. Treuhandverträge regeln für solche Situationen durchweg, dass eine Übertragung von CTA-Vermögen beim Treuhänderwechsel nur möglich ist, wenn der Nachweis einer gleichwertigen Sicherung der Ansprüche der Mitarbeiter vorgelegt wird (die sogenannte Gleichwertigkeitsbestätigung).

Die typischen Prozessschritte sehen wie folgt aus:

  1. Die Carve-out-Gesellschaft wählt einen neuen, nicht unternehmens- beziehungsweise konzerngebundenen Treuhänder aus (in der Regel ein Gruppen-CTA).
  2. Der neue Treuhänder stellt den Entwurf des Treuhandvertrags zur Verfügung.
  3. Die Carve-out-Gesellschaft beauftragt einen Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit der Gleichwertigkeitsbestätigung. Häufig besteht noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung des neuen Treuhandvertrags in puncto Gleichwertigkeitsbestätigung.
  4. Nach Abschluss des neuen Treuhandvertrags beauftragt der neue Treuhänder eine Bank mit der Eröffnung eines Treuhandkontos und -depots und stimmt mit dieser die erforderlichen Dokumente im Rahmen der Geldwäscheprüfung beziehungsweise den KYC-Prozess ab.
  5. Zwischen Carve-out-Gesellschaft, bisherigem Treuhänder und neuem Treuhänder wird eine Übertragungsvereinbarung abgeschlossen.
  6. Wenn die Gleichwertigkeitsbestätigung vorliegt und das Treuhandkonto und -depot eröffnet sind, erfolgt die Übertragung des anteiligen CTA-Vermögens vom bisherigen auf den neuen Treuhänder.

Insgesamt ist für diesen Prozess ein Zeitraum von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten einzuplanen, der sich größtenteils mit der komplexen und heißen Phase vom Carve-out bis zum Closing überschneidet. Der Carve-out kann ins Stocken kommen, wenn die Prozessschritte zum Treuhänderwechsel nicht stringent gesteuert und durch alle Beteiligten begleitet werden.

Lösungsoptionen

Allerdings können die oben dargestellten Prozessschritte für einen Treuhänderwechsel bereits im Vorfeld eines geplanten Carve-out umgesetzt werden. Im Rahmen eines sogenannten Share Deals geht die Carve-out-Gesellschaft als Ganzes mit allen Verpflichtungen und Vermögenswerten auf den Erwerber über. Damit kann ein neuer Treuhänder den bisherigen Treuhänder in der Regel spiegelbildlich ablösen. Bei einem sogenannten Asset Deal geht hingegen nur ein Unternehmensteil auf den Erwerber über. Der genaue Umfang der übergehenden Verpflichtungen steht unter Umständen erst nach dem Closing fest. Das CTA-Vermögen bleibt in diesem Fall beim Veräußerer beziehungsweise es muss eine entsprechende Übertragung über den bisherigen Treuhänder initiiert werden. In beiden Fällen können jedoch zumindest die zeitaufwendigen Prozessschritte hinsichtlich des Vertragsentwurfs und der Gleichwertigkeitsbestätigung zeitlich vorgezogen werden, sodass die Unterlagen beim Start der Carve-out-Phase bereits in der Schublade liegen. Beim Share Deal kann der Treuhänderwechsel sogar schon vollständig vor dem Carve-out durchgeführt werden.

Fazit

Bei einem Carve-out können der notwendige Wechsel des Treuhänders und die anteilige Übertragung von CTA-Vermögen in großen Teilen schon frühzeitig vorbereitet werden. Dadurch wird vermieden, die eigentliche Phase des Carve-out mit der Klärung von CTA-Fragen zu belasten. Mögliche Hemmnisse werden im Vorfeld aus dem Weg geräumt.

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